Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB:

§ 1 Entrichtung von Zuzahlungen für Logopädische Behandlungen

Wer das 18. Lebensjahr vollendet hat, ist bei den Heilmittelverordnungen zuzahlungspflichtig. Die Zuzahlungshöhe beträgt 10% der Gesamtkosten für die Behandlung, zuzüglich der 10 Euro Praxisgebühr, die wir an die Krankenkassen weiterleiten. Die Zuzahlungsgebühr ist spätestens nach der 3. Behandlung eines laufenden Rezeptes in bar zu bezahlen.

§2 Vorzeigepflicht des Zuzahlungsbefreiungsausweises

Patienten, die von der Zuzahlungspflicht durch ihre Krankenkasse befreit wurden, bringen bitte zur ersten Behandlung ihren Ausweis mit. Auf Nachfrage durch das Praxisteam ist der Ausweis erneut vorzulegen.

§3 Kaution für ausgeliehene Patienteninformationsbroschüren

Das Praxisteam hält für Sie jederzeit Informationen zu den einzelnen Bereichen der Logopädie kostenlos bereit. Falls Sie einen Ratgeber der Firma "Schulz-Kirchner Verlag" ausleihen möchten oder einen Ratgeber zum Thema „Hören“ oder „Stottern“, fällt hier eine Kaution in Höhe von 5,00 Euro an, die Sie bei Rückgabe und sachgemäßem Gebrauch selbstverständlich zurückbekommen. Die Leihdauer beträgt max. 3 Wochen.

§4 Nutzung von Therapiematerial

Alle Bücher, Spiele und sonstiges Material sind ausschließlich für die Therapie in der Praxis bestimmt. Ausgenommen ist Material für Übungen zuhause, das ausschließlich von Therapeuten ausgehändigt wird. Bei Fragen zum Erwerb des Materials ist das Praxisteam gerne behilflich. Beim Entwenden oder Beschädigen von Material wird je nach Artikel eine Gebühr von 25,- bis 45,- Euro pro Artikel fällig, die in bar zu zahlen ist.

§5 Barzahlung bei Selbstzahlern

Die Bezahlung für Behandlungen, die Sie selbst zahlen, erfolgt in bar. Die Fälligkeit richtet sich nach Dauer der Behandlungsserie. Bei 10 Therapien erfolgt nach 5 Therapien eine Teilrechnung. Bei weniger als 10 Therapien erfolgt die Zahlung am Ende der Therapieserie. Die Preisberechnung erfolgt auf der Grundlage der Gebührenordnung für Therapeuten (Ge bü Th), welche Sie jederzeit in der Praxis einsehen können.

§6 Bezahlung von nicht rechtzeitig abgesagten Behandlungsterminen

Behandlungstermine, die nicht 24 Stunden vor Behandlung abgesagt werden, stellen wir Ihnen privat in Rechnung. Grund hierfür ist, dass nur tatsächlich erbrachte Behandlungen auf Rezepten unterschrieben werden dürfen. Die Gebühr wird fällig, weil in der für Sie reservierten Zeit kein anderer Patient behandelt werden konnte.