Ihre Fragen

Was ist Logopädie? 

Unter Logopädie versteht man die Diagnostik und Therapie von Menschen jeden Alters mit Sprach-, Sprech-, Stimm-, Hör- und Schluckstörungen.

Wer verordnet die Behandlung?

Ihr behandelnder Arzt. Dies kann der Hausarzt oder auch ein Facharzt wie z.B. ein Internist, Kieferorthopäde, Neurologe, Kinderarzt, HNO-Arzt sowie ein anderer Spezialist sein.

Bitte beachten Sie hierbei, dass eine vom Arzt ausgestellte Verordnung jedoch nur zwei  Wochen gültig ist.
Am besten holen Sie das Rezept daher erst kurz vor dem ersten Behandlungstermin ab.

Wer bezahlt Logopädie?

Prinzipiell übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.

  • bei Kindern und Jugendlichen komplett
  • bei Erwachsenen wird der gesetzliche Eigenanteil erhoben,
    sofern sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Was sollte ich zur Behandlung mitbringen?  

Als Kassenpatient und Privatversicherter:

  • Heilmittelverordnung Muster 14 (Rezept Sprachtherapie)
  • Hörtest (Tonaudiogramm) auf Muster 14 vom Arzt ausgefüllt oder separat.
  • Befunde, die für die sprachtherapeutische Behandlung aus Ihrer Sicht relevant sein können. 
  • Den Ausweis Ihrer Krankenkasse zur Vorlage,
    sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind

Als Selbstzahler:

Einen vom Arzt unterschriebenen Behandlungsauftrag mit folgenden Angaben:

  • Medizinische Diagnose, Datum, Stempel und Unterschrift des Arztes (am besten auf Briefbogen der Arztpraxis)
  • Hörtest (Tonaudiogramm) kann auch von Hörgeräte-akustikern gemacht werden

Das Wort gehört zur Hälfte dem, welcher spricht, und zur Hälfte dem, welcher hört.

Montaigne, Essais

Es gibt nur ein Mittel, um so zu sprechen und zu schreiben, dass man niemals aus der Mode kommen kann: man muss aufrichtig sprechen und schreiben.

Ralph Waldo Emerson, Von der Schönheit des Guten